Der lukrativste Nebenjob der Welt

Du bist kommunikativ und in Deiner Region gut vernetzt? Dann mach es gerne zu DEINEM lukrativen Vorteil!

Du kennst jemanden der seine Immobilie verkaufen möchte oder jemanden der privat seine Immobilie verkauft und im Verkaufsprozess nicht weiter kommt? 

Dann empfehle uns aktiv als Makler weiter und erhalten dafür 1.500,– Euro!!

Wenn durch unsere Vermittlung dann ein notarieller Kaufvertrag entstanden ist und die Provision auf unserem Konto eingegangen ist, erhältst Du umgehend Deine  verdiente Info-Provision.

Welche Objekte kannst Du empfehlen?

Du kannst jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die bzw. das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll.

Voraussetzungen für Deine Infoprovision:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.).
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt zwischen Baden-Baden und Freiburg

Der Eigentümer darf gerne ein Freund, Nachbar, Bekannter oder Verwandter von Dir sein. Infos für Deine eigene Immobilie oder eine des Lebenspartners können wir leider nicht honorieren.

Wir haben Dein Interesse geweckt und Du kennst jemanden den Du uns weiterempfehlen möchtest? Dann trage jetzt Deine Daten in das folgende Kontaktformular ein. Im Nachrichtenfeld bitte die Objektadresse (Immobilie die verkauft werden soll), den Namen des Verkäufers und seine Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) eintragen. Wir prüfen den Vorgang, nehmen Kontakt mit dem Verkäufer auf und geben Dir eine Rückmeldung.

Natürlich halten wir unsere Vereinbarung auch in schriftlicher Form mit Dir fest, so das Du am Ende auch sicher Deine verdiente Info-Provision erhältst.

Hinweis: Info-Geberprovisionen müssen mit uns vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden. Somit melden Sie sich bitte unbedingt bei uns, noch bevor sich dieser Verkäufer an uns wendet. Denn sonst kennen wir die Immobilie schon und Sie haben Ihren Anspruch auf Tippgeberprovision leider verloren.