Am 01. Mai 2014 traten durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft. Eigentümer und Vermieter sind nun verpflichtet, bereits bei der ersten Besichtigung, dem Kauf- oder Mietinteressenten einen rechtsgültigen Energieausweis ohne Aufforderung vorzulegen.
Auch in Immobilieninseraten müssen seitdem nun auch bestimmte energetische Pflichtangaben zum Energieausweis zwingend veröffentlicht werden (gemäß § 16a EnEV). Werden diese Angaben unterlassen oder der Energieausweis nicht ordnungsgemäß vorgezeigt, drohen Bußgelder bis zu 14.000 €.
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